AGB - Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Verkaufsbedingungen 

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. 

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss 

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

§ 3 Überlassene Unterlagen 

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung 

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und einschließlich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. 

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. 

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 

(4) Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Besteller zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des auf der Vorseite bezifferten Kaufpreises, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Besteller es nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte 

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit 

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeoder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung 

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt 

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. 

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura - Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die Ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. 

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge 

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften untersucht hat. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. 

(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten, möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. 

(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung von dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsund/ oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 

(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. 

(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ( bei gebrauchten Waren 1 Jahr ), gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 10 Sonstiges 

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

§ 11 Widerruf

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Musketier Exclusiv Tuning GmbH, Gabelstrasse 44, D - 46147 Oberhausen, Telefonnummer: +49 (0)208 / 88 421 - 0, Fax: +49 (0)208 / 88 421 - 204, E-Mail: mail@musketier.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Widerrufsformular

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

§ 12 Garantiebedingungen

Wir vertrauen in unsere Produkte und unsere Partner. Deswegen verkaufen wir unseren Kunden nicht nur qualitativ hochwertige Produkte, sondern geben Ihnen ebenfalls eine Garantie darauf.

Garantiebedingungen für Musketier Exclusiv Tuning GmbH

Geltungsbereich:

Diese Garantiebedingungen gelten für alle Produkte, die von der Musketier Exclusiv Tuning GmbH verkauft und vertrieben werden, einschließlich Spoiler, Leichtmetallräder, Sommerkompletträder, Winterkompletträder, LED Tagfahrleuchten, Ladekantenschutz, Edelstahl & Chromdesign, Fahrwerkstechnik, Spurverbreiterung, Luftfilter, Vmax, Windschotts, Kofferraumwannen.

Garantiedauer:

Die Garantiedauer richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und beträgt entweder 12, 24 oder 36 Monate ab dem Kaufdatum.

Garantieleistungen:

Die Musketier Exclusiv Tuning GmbH garantiert, dass die Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Während der Garantiezeit wird die Musketier Exclusiv Tuning GmbH nach eigenem Ermessen defekte Produkte reparieren oder ersetzen.

Garantieausschlüsse:

Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation, missbräuchliche Verwendung, normale Abnutzung, Unfälle oder unsachgemäße Wartung verursacht wurden. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden, die durch nicht autorisierte Modifikationen oder Reparaturen entstanden sind.

Inanspruchnahme der Garantie:

Um die Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde das defekte Produkt zusammen mit dem Originalkaufbeleg an die Musketier Exclusiv Tuning GmbH senden. Die Kosten für den Versand sind vom Kunden zu tragen.

Ausschluss weiterer Ansprüche:

Diese Garantie schließt alle anderen Ansprüche, sei es auf Schadenersatz oder auf Ersatz von Folgeschäden, aus. Die Musketier Exclusiv Tuning GmbH haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden.

Gesetzliche Gewährleistung:

Diese Garantie hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bleibt unberührt.

Änderungen der Garantiebedingungen:

Die Musketier Exclusiv Tuning GmbH behält sich das Recht vor, diese Garantiebedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die jeweils aktuellen Garantiebedingungen sind auf der Website der Musketier Exclusiv Tuning GmbH verfügbar.

Mit dem Kauf eines Produkts von der Musketier Exclusiv Tuning GmbH erklärt sich der Kunde mit diesen Garantiebedingungen einverstanden


Garantiebdingungen für Softwareoptimierung

Wir programmieren Ihr vorhandenes Steuergerät auf den besten individuellen Leistungsstand. Wir gehen bei Entwicklung und Abstimmung unserer Software nicht bis zum Äußersten, sondern bewegen uns immer im technisch sinnvollen Rahmen. Unsere Software ist voll service- und diagnosefähig. Es bleiben alle Motorschutzfunktionen erhalten. Auf Wunsch bieten wir eine 24-monatige Garantie (Aufpreis 299,- € inkl. MwSt.) und die Erstellung eines Vorher - Nachher Leistungsdiagramms (Aufpreis 175,- € inkl. MwSt.). Inkl. einmaliger Neuaufspielung nach Software-Update seitens des Herstellers (max. 36 Monate nach Kauf).

I. Gegenstand und Umfang der Garantie

1. Die Garantie bezieht sich auf die nachstehend bezeichneten Teile bzw. Baugruppen. (abschließende Aufzählung):
Motor
Zylinderblock, Zylinderkopf und –dichtung, Kurbelgehäuse sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile.

Schalt- und Automatikgetriebe
Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler

Achsgetriebe
Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) und alle Innenteile

2. Die Garantie umfasst Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen und Glühkerzen nur dann, wenn sie im ursächlichen Zusammenhang mit einem entschädigungspflichtigen Schaden an einem der o. g. Teile ihre Funktionsfähigkeit verlieren und ersetzt werden müssen.

II. Garantiefähige Fahrzeuge

1. Alle Fahrzeuge mit Garantiebeginn innerhalb der ersten 3 Jahre nach Erstzulassung gemäß Ziffer VII und einer Gesamtlaufleistung von nicht mehr als 60.000 KM.

III. Garantieleistung

1. Die Garantie umfasst die notwendige Reparatur garantierter Teile durch Ersatz oder Instandsetzung nach den technischen Erfordernissen einschließlich der Lohnkosten nach den Arbeitszeitwerten des Herstellers, Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, so beschränkt sich der Garantieanspruch auf den Wert einer solchen Austauscheinheit einschließlich Aus- und Einbaukosten. Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Schadeneintritts oder die vereinbarte Höchstersatzleistung, so beschränkt sich der Garantieanspruch für den Fall der Kostenübernahme gemäß Ziffer V. auf diesen Betrag.

2. Der Garantienehmer ist verpflichtet, sich an den Lohn- und Materialkosten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach folgender Staffel zu beteiligen:

Ausgehend von der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppen zum Zeitpunkt des Schadensfalles:

Ab 70.000 KM 20 %
Ab 80.000 KM 30 %
Ab 90.000 KM 40 %

3. Unter die Garantie fallen nicht:
a) Kosten für Test-, Mess-, Einstellarbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden angefallen sind;
b) Der Ersatz von mittelbaren Schäden, z.B. Abschlepp-, Mietwagen-, Übernachtungskosten, Nutzungsausfall, Abstellkosten etc.;
c) Kosten für Fracht

4. Werden neben übernommenen garantiepflichtigen Reparaturen, sonstige Reparaturen oder Serviceleistungen (Inspektionen) an dem Fahrzeug vorgenommen, werden diese Kosten nicht erstattet.

5. Der kostenmäßige Umfang des Garantieanspruchs ist begrenzt auf den Zeitwert des Fahrzeuges im Zeitpunkt des Schadenseintritts. Die Höchstersatzleistung für die Garantiedauer beträgt 10.000 Euro.

6. Die Garantie ist ein vom Kaufvertrag rechtlich unabhängiges, selbstständiges Garantieversprechen, dass keine zusätzlichen Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung für das gekaufte Produkt begründet. Keine Garantie besteht jedoch für:

a) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind
b) Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel;
c) alle nicht in Ziffer I. aufgeführten Teile, insbesondere Einspritzpumpen und Nebenaggregate, wie z.B. Turbolader, Kompressoren.

IV. Inhalt der Garantie, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen

1. Inhalt der Garantie

Aus der Garantie wird vorbehaltlich Ziffer V nur dann Entschädigung geleistet, wenn durch die Mehrleistung aufgrund der vom Tuner hergestellten bzw. eingebauten Einheit (Tuning-Chip / Steuergerät) die Funktionsfähigkeit der garantierten Teile (Ziffer I.) innerhalb der Garantiedauer und nicht in Folge eines Fehlers nicht garantierter Teile (insbesondere Zahnriemen, Einspritzpumpe und Nebenaggregate sowie Kompressoren und Turbolader) seine Funktionsfähigkeit verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird.

2. Keine Garantie besteht aufgrund folgender Ursachen:

a) Durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von Außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis sowie durch Unfall im Straßenverkehr, d.h. ein plötzliches Ereignis im Verkehr, in welchem sich ein verkehrstypisches Schadensrisiko realisiert hat.
b) Durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendungen insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand oder Explosion.
c) Durch Kriegsereignisse, jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmen oder sonstige hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie.
d) Durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung sowie bei Verwendung von Biodiesel (auch bei Freigabe durch den Hersteller!).
e) Schäden, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren, als den vom Hersteller festgelegten zulässigen Achs- oder Anhängelast ausgesetzt wurde
f) Für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat oder üblicherweise aus Herstellerkulanz übernimmt.
g) Die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.
h) Schäden an Kraftfahrzeugen, die nach ihrer Zulassung als Mietwagen, Selbstfahrer-Mietfahrzeuge, Taxen, Fahrschul-PKW´s, Kurier- oder Auslieferungsfahrzeuge eingesetzt werden oder Verwendung für sportliche Zwecke finden.
i) Die während der Garantiedauer mindestens zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig an einen wechselnden Personenkreis vermietet worden sind.
j) Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.

3. Ferner besteht keine Garantie, wenn

a) die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht, bzw. von einem anerkannten Vertragshändler durchgeführt und auf Verlangen durch Originalrechnungsbelege nachgewiesen werden.
b) Die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind.
c) Am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen und ein Defekt oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde.
d) Durch Nichtbeachtung der Hinweise des Garantiegebers;

V. Der Garantiefall


Nach Eintritt eines garantiepflichtigen Schadens beachten Sie bitte folgendes:
Der garantiepflichtige Schaden ist unverzüglich vor der Reparatur schriftlich der Firma Musketier Exclusiv Tuning GmbH anzuzeigen. Die Reparaturmaßnahmen sind mit der Firma Musketier Exclusiv Tuning GmbH abzustimmen.

Einem Beauftragten der Firma Musketier Exclusiv Tuning GmbH jederzeit die Untersuchung der beschädigten Sache zu gestatten und ihm sind die für die Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Zur Schadenminderung befolgen Sie bitte die Weisungen der Firma Musketier Exclusiv Tuning GmbH. Zur Prüfung ob an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen und empfohlenen Wartungs-Inspektions- und Pflegearbeiten fachgerecht durchgeführt worden sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Arbeiten stattgefunden haben. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss bewiesen werden, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und den unterbliebenen Maßnahmen besteht.

VI. Geltungsbereich der Garantie

Die Garantie gilt für Fahrzeuge mit amtlicher Zulassung und mit regelmäßigem Standort in der EU sowie der Schweiz.

VII. Beginn und Ende der Garantie

Die Garantie beginnt mit dem Einbau der Einheit bzw. der Umprogrammierung (Chip/Steuergerät) und endet mit dem Erreichen einer Gesamtlaufleistung seit Erstzulassung von 100.000 KM, spätestens jedoch an dem im Garantievertrag angegebenen Datum.

VIII. Übertragbarkeit der Garantie

Bei Veräußerung des Fahrzeuges während der Garantiedauer ist die Garantie auf den Erwerber übertragbar. Die Veräußerung ist der Firma Musketier Exclusiv Tuning GmbH anzuzeigen.

IX. Verjährung

Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren sechs Monate nach Eingang der Schadenanzeige, spätestens sechs Monate nach Ablauf der Garantie.

X. Besondere Verwirkungsgründe

Versucht der Käufer oder Garantienehmer die Firma Musketier Exclusiv Tuning GmbH arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder für die Höhe der Entschädigung von der Bedeutung sind, ist der Garantiegeber von jeder Entschädigungspflicht frei.

XI. Schriftform

Diese Garantiebedingungen sind zwingend. Davon abweichende Abreden bedürfen der Schriftform.

XII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für die Garantiebedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Garantiegeber und Garantienehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten und solchen Garantienehmern, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Garantiegebers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Garantienehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Garantiebedingungen ungültig sein oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.